Versicherungsbedingungen

Auszug aus den Versicherungsbedingungen

Kfz-Haftpflichtversicherung.

Gemäß den geltenden Gesetzen (Gesetzesdekret Nr. 209 vom 7. September 2005
mit Änderungen und Ergänzungen) sind alle von Cars & Bikes genutzten Fahrzeuge mit einer
Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet. Die Fahrzeuge sind alle bei seriösen italienischen Versicherungsgesellschaften versichert.
Die Haftpflichtversicherung der von Cars & Bikes eingesetzten Fahrzeuge bietet Versicherungsschutz für die
zivilrechtliche Haftung gegenüber Personen, Sachen und Tieren.
Im Fahrzeug beförderte Personen werden wie Dritte behandelt.

Die Garantie gilt nicht für:
– vom Fahrer erlittene Personen- und Sachschäden;
– Sachschäden, die Familienangehörige und Lebensgefährten des Fahrers erlitten haben. Die Versicherung gilt nicht:
– wenn der Fahrer nicht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zugelassen ist;
– wenn die Fahrt nicht in Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen oder den Angaben auf der
Zulassungsbescheinigung erfolgt;
– im Falle eines Fahrzeugs, das von einer Person gesteuert wird, die sich in einem Zustand der Trunkenheit und/oder unter dem Einfluss von Drogen befindet oder gegen die eine Strafe gemäß den Artikeln 186 und 187 der Straßenverkehrsordnung verhängt wurde.
Der maximale Vericherungsrahmen versteht sich als einmalig und entspricht den in den geltenden Gesetzen vorgesehenen Grenzen.