Allgemeine Mietbedingungen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

  1. ÜBERGABE DES FAHRZEUGS
    Cars & Bikes (im Folgenden „Vermieter“ genannt) stellt dem Mieter (im Folgenden „Kunde“ genannt) das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wird, sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, mit vollem Kraftstofftank übergeben und muss am Ende der Mietzeit mit
    dem gleichen Füllstand zurückgegeben werden. Das Fahrzeug ist mit dem angegeben Zubehör ausgestattet, wie im Mietvertrag und in den
    dazugehörigen Dokumenten, einschließlich des Versicherungsscheins, ersichtlich. Bei der Übergabe des Fahrzeugs
    ist der Kunde verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs in Absprache mit dem Personal von
    Cars & Bikes zu überprüfen und alle Schäden und Auffälligkeiten,
    die außen und innen am Fahrzeug sichtbar sind und nicht auf den Formularen vermerkt wurden (sog. „Zustand des Fahrzeugs bei Mietbeginn“),
    unverzüglich zu melden. Mit seiner Unterschrift auf dem Formular „Zustand des Fahrzeugs bei Mietbeginn“ bestätigt der Kunde,
    dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und in einem Zustand erhalten hat,
    der dem von ihm unterzeichneten und akzeptierten Formular entspricht. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs ist der
    Kunde dafür verantwortlich, den Zustand des Fahrzeugs zum Abgleich mit den Mitarbeitern von
    Cars & Bikes zu überprüfen. Andernfalls erkennt der Kunde die Richtigkeit und Gültigkeit der durch
    die Mitarbeiter von Cars & Bikes vorgenommenen Bewertungen an. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Kunde, dass er
    die erforderlichen Erklärungen gelesen und erhalten hat und dass er daher die
    vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen kennt und akzeptiert.
  2. VERSICHERUNGSPOLICE UND UNFALLVERSICHERUNG
    Der Vermieter garantiert, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer einmaligen Deckungssumme abgeschlossen wurde, die
    über den gesetzlichen Höchstgrenzen liegt. Die Versicherungspolice deckt weder Schäden, die der Fahrer erleidet, noch
    durch den Fahrer verursachte Schäden, die in seiner Verantwortung liegen; so wie in der Police angegeben,
    deren für die Zwecke dieses Artikels relevante Klauseln und Bedingungen in Auszügen auf der Website des Vermieters
    www.carsandbikesrent.it einsehbar und auf Anfrage des Kunden auch in Papierform erhältlich sind. Mit der
    Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Kunde, dass er die oben genannten Klauseln und Bedingungen kennt, akzeptiert
    und sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet.
  3. DEM KUNDEN ENTSTANDENE REPARATURKOSTEN
    Der Vermieter ist verpflichtet, dem Kunden die Beträge zu erstatten, die für Reparaturen aufgrund von Pannen
    am Kraftfahrzeug aufgewendet wurden, sofern diese in Italien erfolgten und aus einer ordnungsgemäß auf den Vermieter ausgestellten Rechnung hervorgehen,
    die in jedem Fall zuvor vom Vermieter schriftlich genehmigt wurde.
  4. DEM VERMIETER ZUSTEHENDE ZAHLUNGEN
    Bei Übergabe des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, an den Vermieter zu zahlen:
    a) die Kaution in der angegebenen Höhe, abhängig von der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs,
    gemäß den Speziellen Mietbedingungen, die auf der Website des Vermieters www.carsandbikesrent.it einsehbar sind.
    b) der im Mietvertrag festgelegte Preis und die Gebühr für die
    vom Kunden bei der Unterzeichnung des Mietvertrags angegebenen Zusatzleistungen, sofern diese nicht im Voraus bezahlt wurden,
    wie im Mietvertrag angegeben; bei Rückgabe des Fahrzeugs zahlt der Kunde an den Vermieter:
    c) die erforderliche Füllmenge, um den ursprünglichen Kraftstoffstand wiederherzustellen, zuzüglich des Zuschlags für
    den erforderlichen Betankungsdienst,
    d) im Falle eines vollständigen oder teilweisen Schadens oder eines Schadens durch versuchten Diebstahl die entsprechenden Selbstbeteiligungen
    und Vertragsgebühren;
    e) alle zusätzlichen Miettage;
    f) bei Überschreitung der im vereinbarten Mietpreis enthaltenen Kilometerzahl
    den im Mietvertrag und in den Speziellen Mietbedingungen angegebenen Betrag pro Kilometer;
    g) einen eventuellen Zuschlag bei der Abgabe an einer anderen Station als der Ausgangsstation
    (Einwegmiete);
    h) Pannendienst;
    i) die in den Speziellen Mietbedingungen vorgesehenen Vertragsgebühren, falls zutreffend, sowie die Beträge
    für alle weiteren vom Kunden in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Die Rückgabe muss bis zu dem im
    Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt erfolgen. Im Falle einer Verspätung verpflichtet sich der Kunde,
    dem Vermieter einen Betrag in Höhe des Tagesmietpreises
    zuzüglich 50 % zu zahlen. Bei Anmietungen von weniger als 24 Stunden zahlt der Kunde dem Vermieter
    im Falle einer Verspätung einen Betrag in Höhe des doppelten Mietpreises.
    Nach Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, an den Vermieter zu zahlen:
    l) den Betrag, der allen während der Mietdauer nicht bezahlten
    Strafzetteln, Mautgebühren und Parkscheinen entspricht;
    m) die in den Speziellen Bedingungen vorgesehenen Vertragsgebühren;
    n) die Beträge für alle sonstigen vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn der Kunde und der
    Mithaftende (als Mithaftender gilt die Person, die den Vertrag gesamtschuldnerisch
    unterschreibt) eine Kreditkarte für die Zahlung der Gebühren verwenden, erklären sie sich damit einverstanden, dass alle
    oben genannten Gebühren sowie die unten in diesen Allgemeinen Mietbedingungen
    angegebenen Gebühren über die im Mietvertrag angegebene Kreditkarte beglichen werden. Der Kunde, der
    bei der Unterzeichnung des Mietvertrags einen im Voraus bezahlten Gutschein vorlegt, der von einer
    anderen Partei als dem Vermieter ausgestellt wurde, haftet immer gesamtschuldnerisch
    für die Nichtzahlung des geschuldeten Betrags durch den Aussteller des Gutscheins. Der
    Kunde ist immer und in jedem Fall verpflichtet, die im Mietvertrag aufgeführten Zuschläge zu zahlen.
  5. GENEHMIGUNG VON ABBUCHUNGEN
    Der Kunde und der Mithaftende genehmigen:
    a) die Belastung der mit dem Mietvertrag verbundenen/eingetragenen Kreditkarte mit allen
    Beträgen, die direkt oder indirekt aufgrund des Mietverhältnisses fällig werden, auch
    nach der Abrechnung des dafür anfallenden Betrages;
    b) bei vorausbezahlter Anmietung die Berechnung der in Anspruch genommenen Extras, d. h. der zusätzlichen
    Leistungen, die nicht im vorausbezahlten Mietpreis enthalten sind.
  6. DINGLICHE RECHTE AM FAHRZEUG
    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er kein dingliches Recht an dem gemieteten Fahrzeug und dem
    überlassenen Zubehör besitzt und daher in keiner Weise darüber verfügen kann, auch nicht durch Verpfändung.
  7. PFLICHTEN DES KUNDEN BEIM FÜHREN DES FAHRZEUGS
    Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit gewissenhafter Sorgfalt zu fahren oder zu benutzen. Unbeschadet
    des in Artikel 1588 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Nachweises hat ein Verstoß gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und/oder
    ein Verhalten, das gegen den gewissenhaften Umgang verstößt, zur Folge,
    dass der Kunde für die am gemieteten Fahrzeug verursachten Schäden haftet. Der Kunde erkennt jedoch an,
    dass er in vollem Umfang für alle Schäden haftet, die dem Vermieter
    aus folgenden Gründen entstehen:
    a) das Führen eines Fahrzeugs in einem Nicht-EU-Land (das Führen eines Fahrzeugs ist jedoch
    in den folgenden Nicht-EU-Ländern erlaubt: Norwegen, Schweiz und Vereinigtes Königreich);
    b) Beförderung von Personen gegen Bezahlung;
    c) Untervermietung;
    d) Schieben oder Ziehen von Anhängern oder anderen Fahrzeugen;
    e) Fahren unter Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln, Alkohol oder giftigen Stoffen sowie anderen Substanzen,
    die die geistige Leistungsfähigkeit einer Person beeinträchtigen können;
    f) die Teilnahme an Rennen, Streckentests und/oder Wettbewerben jeglicher Art;
    g) Fahren zu illegalen Zwecken oder entgegen den geltenden Gesetzen und in jedem Fall unter Verstoß gegen
    die geltenden Vorschriften sowie die Straßenverkehrsordnung des Staates, in dem das Fahrzeug gefahren wird;
    h) Fahren auf unebenen, unbefestigten, nicht öffentlichen Strecken oder im Gelände;
    i) das Führen eines Fahrzeugs durch eine Person, die im Widerspruch zu den geltenden Gesetzen und Vorschriften handelt;
    j) Fahren durch eine nicht im Mietvertrag genannte Person;
    k) die Ausfuhr des Fahrzeugs im Rahmen der Ausfuhrregelung;
    l) Fahrstunden oder Fahrübungen;
    m) das Führen des Fahrzeugs durch eine Person, die dem Vermieter falsche Angaben über ihr Alter,
    ihren Namen oder ihre Adresse gemacht hat;
    n) das Führen des Fahrzeugs durch eine Person, die die Altersanforderungen für die gemietete Fahrzeugkategorie
    entsprechend den Speziellen Mietbedingungen nicht erfüllt;
    o) das Führen des Fahrzeugs durch eine Person, die keinen gültigen Führerschein für den Staat besitzt, in dem das Fahrzeug
    gefahren wird;
    p) Verstoß gegen das Rauchverbot im Fahrzeug;
    q) falsche oder verunreinigte Betankung;
    r) Schäden, die absichtlich oder durch Nachlässigkeit verursacht wurden;
    s) Schäden, die durch falsche Einschätzung der Höhe des Fahrzeugs und durch vom Dach abstehende
    oder überragende Gegenstände verursacht werden;
    t) Schäden, die durch die Missachtung der im öffentlichen und privaten Raum angebrachten
    Hindernis- und/oder Gefahrenmarkierungen verursacht werden;
    u) Schäden an der Kupplung oder durch zu hohe Motordrehzahl;
    v) Schäden am Dach oder Unterboden des Fahrzeugs;
    z) Schäden im Gepäckraum des Fahrzeugs. Im Falle einer Beschlagnahme oder behördlichen Sicherstellung
    des Fahrzeugs verpflichtet sich der Kunde, dem Vermieter zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis
    einen Betrag in Höhe des für den einzelnen Tag gezahlten Preises, erhöht um 50 %,
    solange zu zahlen, bis die Behörde das Fahrzeug an den Vermieter freigibt.
  8. WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN
    Der Kunde verpflichtet sich zu Folgendem:
    a) korrekte Angaben zu seinen persönlichen Daten, seinem Alter, seiner Wohnanschrift zu machen
    und anzugeben, ob er die gesetzlichen Anforderungen für den Führerschein erfüllt; der Kunde verpflichtet sich außerdem,
    dem Vermieter seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse mitzuteilen,
    um dem Vermieter seine Erreichbarkeit für die Zwecke
    dieses Vertrags zu gewährleisten;
    b) das Fahrzeug zusammen mit dem überlassenen Zubehör sorgfältig und unter Beachtung
    aller gesetzlichen Vorschriften zu fahren und zu behandeln;
    c) für die routinemäßige Wartung des Fahrzeugs zu sorgen und
    den Füllstand aller Schmiermittel, des Bremsöls und des Reifendrucks zu überprüfen und
    gegebenenfalls anzupassen;
    d) die Zahlung von Bußgeldern, die gegen das gemietete Fahrzeug verhängt werden,
    die Zahlung von Autobahngebühren und Gebühren jeglicher Art, die durch das Parken während der Mietzeit entstehen,
    sowie die Erstattung der dem Vermieter entstandenen Kosten, zusätzlich zu den
    in den Speziellen Bedingungen festgelegten Vertragsgebühren, zu gewährleisten;
    e) den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden von im oder am Mietfahrzeug
    befindlichen beweglichen Gegenständen freizustellen;
    f) bei der Rückgabe des Fahrzeugs das Formular „Zustand des Fahrzeugs am Ende des Mietzeitraums“
    zu prüfen und zu unterzeichnen, in dem der Zustand des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt angegeben ist;
    wenn der Kunde das Formular „Zustand des Fahrzeugs am Ende des Mietzeitraums“ nicht unterzeichnet, verliert er sein Recht,
    spätere Ansprüche in Bezug auf die in Rechnung gestellten Schäden geltend zu machen;
    g) das entsprechende Formular zu unterzeichnen, in dem er ausdrücklich erklärt, dass er keine,
    auch nicht geringfügige, Schäden erlitten oder verursacht hat, damit der Vermieter seine Rechte gegen Betrug
    oder unbegründete Forderungen wahren kann;
    h) das Fahrzeug an demselben Ort und zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Zeitpunkt
    mit demselben Zubehör, das bei der Übergabe vorhanden war, und in demselben Zustand zurückzugeben,
    in dem er es erhalten hat;
    i) einen Zuschlag für „Einwegmieten“ zu zahlen, wenn das Fahrzeug
    an einer anderen Station als dem Übergabepunkt zurückgegeben wird;
    l) das Fahrzeug auf Verlangen des Vermieters zurückzugeben;
    bei Nichtrückgabe des Fahrzeugs ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug mit allen Mitteln, auch gegen den Willen des Kunden
    und auf dessen Kosten, wieder in Besitz zu nehmen; der Kunde erkennt an, dass die Mietzeit mit
    dem Datum und der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs und der Schlüssel durch den Vermieter beginnt und mit
    dem Datum und der Uhrzeit der tatsächlichen Rückgabe an die Mitarbeiter des Vermieters endet.
  9. WEITERE PFLICHTEN DES KUNDEN BEI
    EINER AUSWÄRTIGEN RÜCKGABE
    Bei Inanspruchnahme des Dienstes einer auswärtigen Rückgabe verpflichtet sich der Kunde,
    das Fahrzeug auf einem der bei Kontaktaufnahme angegebenen Parkplätze abzustellen und den Vermieter
    telefonisch über die Rückgabe des Fahrzeugs zu informieren. Die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen
    als dem angegebenen Ort oder an einem anderen nicht genehmigten Ort gilt als Zurücklassen des Fahrzeugs;
    in diesem Fall hat der Kunde dem Vermieter die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs zu zahlen,
    zusätzlich zu den Kosten für die Tage des Stillstands und der Nichtverfügbarkeit, die entsprechend den
    Allgemeinen Mietbedingungen berechnet werden. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Rückgabe und die anschließende Beendigung des Mietvertrags
    obliegt dem Kunden die Beachtung der folgenden Punkte:
    a) die Abrechnung des Gesamtbetrags, der dem Vermieter geschuldet wird, zu prüfen und zu akzeptieren,
    in der auch Kosten enthalten sein können, die ursprünglich nicht im Mietvertrag vorgesehen waren und auf verschiedene Entscheidungen
    des Kunden zurückzuführen sind und deren Kosten in den Speziellen Mietbedingungen ersichtlich sind;
    b) den Zustand des Fahrzeugs festzustellen und eventuelle neue Schäden,
    die während der Mietzeit aufgetreten sind, zu melden; wenn der Schaden durch einen Unfall mit einer Gegenpartei verursacht wurde, verpflichtet sich der Kunde,
    eine Kopie des Unfallberichtsformulars (CAI) auf dem Sitz des Fahrzeugs zu hinterlassen;
    in Ermangelung eines solchen Formulars ist der Kunde verpflichtet, dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs
    eine Erklärung mit einer genauen Beschreibung der Orte und Umstände zukommen zu lassen, die
    den Unfall und die Beschädigung des Fahrzeugs verursacht haben, und zwar mit allen Daten,
    die es ermöglichen, die beteiligten Dritten ausfindig zu machen; bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung haftet der Kunde
    in jedem Fall in vollem Umfang für die Höhe des dem Vermieter entstandenen Schadens;
    c) sicherzustellen, dass die Feststellbremse angezogen ist, alle Fenster und Türen
    vollständig geschlossen wurden und alle Lichter ausgeschaltet sind;
    d) persönliche Gegenstände zu entnehmen: Der Vermieter haftet weder
    für die Nichtabholung dieser Gegenstände nach Beendigung des Mietvertrags noch
    für deren Wegnahme durch Dritte durch Einbruch in das Fahrzeug;
    e) die Schlüssel unter dem Fahrersitz zu verstauen. Im Falle einer teilweisen oder vollständigen Nichteinhaltung der
    oben genannten Verfahren gilt der Vertrag erst dann als beendet,
    wenn das Fahrzeug vollständig durch einen Mitarbeiter von Cars&Bikes übernommen wurde. Der Kunde haftet
    für alle bei der Übernahme des Fahrzeugs festgestellten und nicht gemeldeten Schäden
    am Fahrzeug sowie für die eventuelle Entwendung des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
    (Scheibenwischer, Radioantenne, Zigarettenanzünder usw.)
    durch Dritte.
  10. HAFTBARKEIT DES KUNDEN IM FALLE VON SCHÄDEN UND DIEBSTAHL UND MÖGLICHKEITEN ZUR
    REDUZIERUNG DER KUNDENHAFTUNG GEGENÜBER DEM VERMIETER
    Der Kunde verpflichtet sich, den Vermieter für alle Schäden, vollständigen oder teilweisen Diebstahl oder
    Schäden durch versuchten Diebstahl zu entschädigen, einschließlich der Inanspruchnahme der Pannenhilfe, vorbehaltlich des Nachweises
    gemäß Artikel 1588 des Zivilgesetzbuches.
    10.1 FAHRZEUGE
    Im Falle einer Beschädigung beteiligt sich der Kunde an dem vom Vermieter erlittenen wirtschaftlichen Schaden
    bis zu dem Höchstbetrag, der in den Speziellen Mietbedingungen und auf dem Mietvertrag
    als „Selbstbeteiligung“ angegeben ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 11 unten. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls
    oder eines Schadens aufgrund eines versuchten Diebstahls beteiligt sich der Kunde am wirtschaftlichen Schaden des Vermieters
    bis zum Höchstbetrag, der in den Speziellen Mietbedingungen und auf dem Mietvertrag
    als „Selbstbeteiligung“ angegeben ist, vorbehaltlich der Bestimmungen des nachstehenden Artikels 11.
    Der Kunde kann die Beteiligung an den wirtschaftlichen Schäden des Vermieters durch den Abschluss
    einer Vollkaskoversicherung weiter einschränken oder ausschließen.
  11. GRÜNDE FÜR DIE NICHTANWENDUNG VON ARTIKEL 10
    Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 10 haftet der Kunde immer in vollem Umfang
    für den dem Vermieter entstandenen wirtschaftlichen Schaden, wenn mindestens einer
    der folgenden Umstände vorliegt:
    a) Verstoß gegen die geltenden Vorschriften und/oder die Straßenverkehrsordnung des Staates, in dem das
    Kraftfahrzeug geführt wird;
    b) Verwendung des Fahrzeugs zu einem gesetzeswidrigen Zweck;
    c) Benutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen Artikel 7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
    d) Rückgabe des Fahrzeugs in beschädigtem Zustand ohne einen Bericht
    über den Unfallhergang und die entsprechenden Unterlagen, gegebenenfalls mit dem Formblatt C.A.I. (Unfallbericht);
    e) Unterlassung der unverzüglichen Anzeige bei den zuständigen Behörden im Falle von vollständigem oder teilweisem Diebstahl oder
    Vandalismus. Solche Tatbestände müssen durch ein Bußgeld und/oder eine Kundenerklärung und/oder
    ein Schadenberichtsformular (C.A.I.) und/oder ein Gutachten der Versicherungsgesellschaft nachgewiesen werden.
  12. PFLICHTEN DES KUNDEN IM SCHADENFALL
    Im Falle eines Schadenfalles verpflichtet sich der Kunde:
    a) den Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren und ihm innerhalb der nächsten 24 Stunden das
    vollständig ausgefüllte Schadenformular (C.A.I. 110) oder andernfalls einen detaillierten Bericht über den Sachverhalt
    zuzusenden;
    b) die nächstgelegene Polizeibehörde zu informieren;
    c) keine Haftungserklärung abzugeben;
    d) alle Angaben zu den Unfallbeteiligten und eventuellen Zeugen zu notieren,
    einschließlich der Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge (Versicherungsgesellschaft,
    Versicherungsnummer, Agentur);
    e) dem Vermieter alle sonstigen nützlichen Informationen zukommen zu lassen;
    f) die Anweisungen des Vermieters bezüglich der Abstellung und/oder Reparatur
    des Fahrzeugs zu befolgen. Bei Nichteinhaltung auch nur einer der vorgenannten Verpflichtungen haftet der Kunde
    für alle Schäden am Fahrzeug, auch im Falle eines potenziell aktiven Schadenfalls.
    Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die Wiederbeschaffung des gemieteten Fahrzeugs im Falle eines Unfalls, einer Panne
    oder im Ausland.
  13. PFLICHTEN DES KUNDEN IM FALLE EINES VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN DIEBSTAHLS ODER EINER BESCHÄDIGUNG DURCH VERSUCHTEN DIEBSTAHL ODER VANDALISMUS
    Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Diebstahls oder einer Beschädigung durch versuchten Diebstahl oder Vandalismus
    verpflichtet sich der Kunde, den Sachverhalt unverzüglich bei den zuständigen Behörden (Polizei oder Carabinieri) anzuzeigen
    und dem Vermieter das Original der Anzeige zukommen zu lassen.
    a) im Falle eines totalen Diebstahls verpflichtet sich der Kunde, dem Vermieter neben dem Original der
    Anzeige auch die Schlüssel für das Fahrzeug und die Diebstahlsicherung auszuhändigen, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist;
    der Mietpreis wird bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung des Protokolls und der Schlüssel
    zusätzlich zur eventuellen Selbstbeteiligung fällig. Bei Nichtabgabe der Anzeige und/oder Nichtzustellung
    der Schlüssel stellt der Vermieter dem Kunden in jedem Fall eine Vertragsstrafe
    in Höhe des offiziellen Listenwerts des Kraftfahrzeugs einschließlich Sonderausstattungen (ohne MwSt.) in Rechnung,
    abzüglich 15 %;
    b) bei Teildiebstahl oder Beschädigung durch versuchten Diebstahl und Vandalismus
    hat die Nichtabgabe des Originalberichts in jedem Fall zur Folge, dass eine Vertragsstrafe in Höhe des
    vom Vermieter erlittenen wirtschaftlichen Schadens durch den Vermieter erhoben wird.
  14. FERNÜBERWACHUNG VON FAHRZEUGEN
    Der Kunde ermächtigt den Vermieter oder jede andere von ihm beauftragte Partei ausdrücklich und vorbehaltlos,
    die Bewegungen des gemieteten Fahrzeugs mit Hilfe von Satellitensystemen aus der Ferne nachzuverfolgen, um den Vermieter
    vor der Begehung von Straftaten zu seinem Nachteil zu schützen; der Vermieter behält sich außerdem das Recht vor,
    die Daten an Justizbehörden, Versicherungsgesellschaften, Anwaltskanzleien sowie
    auf die Verhinderung und Verwaltung von Diebstählen und Schadenfällen spezialisierte Unternehmen weiterzugeben
    und die Inhalte für jegliche Maßnahmen zu seinem eigenen Schutz zu verwenden oder verwenden zu lassen. Der Kunde erklärt ferner, dass ihm bekannt ist
    und er akzeptiert, dass das gemietete Fahrzeug mit einer Fernüberwachungseinheit ausgestattet sein kann,
    die in der Lage ist, eventuelle Stöße, Lageänderungen sowie Ereignisse, die möglicherweise auf Unfälle mit oder ohne Gegenpartei zurückzuführen sind,
    zu erkennen; der Kunde akzeptiert, dass die von dieser Einheit an die Computersysteme
    des Vermieters übermittelten Daten als Hilfsmittel für die Meldung und den Nachweis von
    Unfällen an dem angemieteten Fahrzeug verwendet werden dürfen.
  15. VERTRAGSABSCHLUSS IM NAMEN UND/ODER IM AUFTRAG VON DRITTEN
    Wer einen Mietvertrag im Namen und/oder auf Rechnung eines Dritten abschließt,
    haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die vollständige Erfüllung aller in diesem Mietvertrag enthaltenen Verpflichtungen,
    ohne dass es einer vorherigen Erklärung bedarf; der Kunde, der den Mietvertrag abschließt,
    haftet in jedem Fall für alle Sachverhalte, Handlungen oder Unterlassungen,
    die dem Fahrer des Fahrzeugs anzurechnen sind.
  16. HAFTUNGSAUSSCHLUSS DES VERMIETERS
    Der Vermieter ist nicht haftbar gegenüber dem Kunden, dem Fahrer oder deren Familienangehörigen
    für Schäden jeglicher Art, einschließlich Vermögensschäden,
    die diese erleiden, noch für Personenschäden, mit der auf letztere beschränkten Ausnahme der Anwendung der
    Artikel 33 Absatz 2 a) und b) und 36 Absatz 2 a) des Gesetzesdekrets 205/2006, sowie für Schäden infolge von
    Pannen oder Mängeln beim Betrieb des Kraftfahrzeugs oder bei Verkehrsunfällen. In keinem Fall haftet der
    Vermieter für Schäden, die durch Diebstahl, Ausschreitungen, Feuer, Erdbeben, Krieg
    oder andere höhere Gewalten verursacht werden. Im Falle des Auffindens
    von Gegenständen im Fahrzeug benachrichtigt der Vermieter den Kunden, der die Gegenstände
    auf eigene Kosten abholt oder sich zusenden lässt; wenn der Kunde die Gegenstände nicht innerhalb
    von 30 Tagen nach der Benachrichtigung abholt oder sich zusenden lässt, gelten die Gegenstände als
    zurückgelassen und der Vermieter ist nicht verpflichtet, sie aufzubewahren oder zurückzugeben.
  17. VERZUGSZINSEN
    Nach Ablauf der vereinbarten Frist für die Zahlung der fälligen Beträge ist der Vermieter berechtigt,
    die Verzugszinsen einzuziehen, gemäß Gesetzesdekret Nr. 231 vom 09.10.2002
    in seiner geänderten Fassung. Für den Kunden in seiner Rolle als „Verbraucher“
    bleiben die Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes unberührt.
  18. BESCHWERDEN
    Der Kunde hat das Recht, sich innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses
    bezüglich der in Anspruch genommenen Leistungen zu beschweren. Beanstandungen von Gebühren, die der Vermieter aus bestimmten Gründen erhebt,
    können erst nach deren Begleichung, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhebung der Gebühr,
    geltend gemacht werden.
  19. ÄNDERUNGEN DIESER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN
    Ohne die Zustimmung eines Bevollmächtigten des Vermieters, der im Besitz einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht ist,
    darf keine Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen werden.
  20. INHALTLICHE RICHTIGKEIT DES MIETVERTRAGS
    Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien zur inhaltlichen Richtigkeit des Mietvertrages sind
    die im Archiv des Vermieters hinterlegten Daten und Unterlagen maßgebend.
  21. ÜBERSETZUNGEN UND MASSGEBLICHE VERSION
    Im Falle von Widersprüchen zwischen dem italienischen Text und den Übersetzungen der vorliegenden
    Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen ist der italienische Text maßgebend, soweit er die genauen Absichten der Parteien zum Ausdruck bringt;
    Übertragungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen als Italienisch sind
    als reine Übersetzungen zu betrachten.
  22. ITALIENISCHES RECHT UND STREITFÄLLE
    Der vorliegende Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Für alle Streitfälle zwischen den Parteien im Zusammenhang
    mit dem Mietvertrag ist ausschließlich das Gericht von Tempio Pausania zuständig;
    die Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes des Kunden bleibt davon unberührt,
    insofern der Kunde als „Verbraucher“ einzustufen ist.
  23. VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
    Gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 („DSGVO“) verarbeitet der Vermieter
    die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften und
    wie in der Datenschutzerklärung dargelegt, die auf der Website des Vermieters www.carsandbikesrent.it eingesehen werden kann
    und auf Anfrage in Papierform erhältlich ist. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt der Kunde, dass er die ausgeführten Informationen
    zur Kenntnis genommen hat und sie akzeptiert.